Herrschaft Homburg

Durch die Eheschließung 1259 mit Jutta von Isenburg gelagte der Besitz von Holstein, Homburg und Freusburg an Gottfried zu Sayn, aus dem Hause Sponheim. Schon bald nach der Hochzeit beginnt man mit dem Ausbau der Höhenburg. Die, neben der  im Bröltal gelegenem Wasserburg Holstein, zum Schutze des neu gewonnenen Territoriums  dienen sollte. Urkundlich wird Schloss Homburg das erstemal 1276 erwähnt, als Gottfried zu Sayn die Herrschaft Homburg den deutschen König Rudolf von Habsburg übertrug. Danach bekann er es als Erblehen zurück und stellte sich damit unter den direkten Schutz des Königs, die Herrschaft Homburg war „reichsunmittelbar“. Das Homburger Land gleicht einer Insel, eingeschlossen vom der Herrschaft der Grafen von Berg und von der Mark.

Graf Gottfried zeugte mit seiner Gemahlin zwei Söhne: Johann und Engelbert, die nach Tod ihres Vaters 1283 erst mal gemeinschaftlich regierten. Aber 1294 wurde sich vertraglich um die väterliche und mütterliche Erbschaft geeinigt, so dass beide Bruderlinien über das Homburger Land ca. 400 Jahre herrschten. Da beide Bruderlinien ihren Ständigen Wohnsitz außerhalb des Homburger Land hatten, wurde dieses von dem hiesigen Landadel verwaltet. Homburgische Adelsfamilien waren z.B. die Herren von Isengarten, von Biberstein, von Karthausen und von Lixfeld.

Im 13. Jahrhundert gelingt es den Grafen von Sayn Ihr Gebiet von der Burg Blankenberg an der Sieg, über den Brölbach hinaus bis nach Gummersbach auszudehnen. Während der Graf von Berg sich um die Macht in den rheinnahen, wirtschaftlich stärkeren Regionen sorgen musste und ein Vordringen der Kölner Erzbischöfe zu verhindern versuchte, nutzen die Grafen von Sayn sich im oberbergischen Raum auszubreiten. Bis 1385 schaffen sie sich ein zusammenhängendes Gebiet aus den Kirchgemeinden Nümbrecht, Morsbach, Waldbröl, Wiehl und Much.

Die Bruderlinie Johann I (Sayn-Sayn) stirb mit Heinrich IV 1606 in der Manneslinie aus.

Die Bruderlinie Engelbert I (Sayn-Homburg) schrieben sich ab 1284 nicht mehr: zu, sondern von Sayn. 1354 regiert Salenin von Sayn-Homburg und nach der Heirat mit Adelheid, Gräfin und Erbin von Wittgenstein, erwirbt er die Grafschaft Wittgenstein mit allen Ämtern. 1361 erfolgt die Namensvereinigung von Sayn-Wittgenstein.